Zunächst vielen Dank an alle Wahlhelfer für Ihren Einsatz im vergangenen „Superwahljahr". Ohne Sie wäre die Durchführung der Wahlen in diesem Rahmen nicht möglich gewesen.
Natürlich werden auch für die anstehende Landtagswahl wieder ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wenn Sie dabei sein wollen, müssen Sie für diese Wahl wahlberechtigt sein, d.h. Sie müssen Deutsche/r im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ansonsten werden für den Einsatz als Wahlhelfer keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt. Die Wahlvorstände organisieren am Wahltag den Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal und ermitteln nach Schließung der Wahllokale, also ab 18 Uhr, das Wahlergebnis.
Sollte ein bestimmter Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten gewünscht werden, kann dies angegeben werden. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand gibt es übrigens auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die gerne erstmals oder auch zum wiederholten Male die Tätigkeit als Wahlhelfer/in ausüben möchten oder die sich näher über die Tätigkeit als Mitglied des Wahlvorstandes informieren möchten, können sich im Bürgerbüro (Bereich Wahlen/Frau Hoffmann), Telefon 02301/915-212, melden.
Melden Sie sich gleich online an...
Wenn Sie in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten, dann füllen Sie doch gleich das folgende Formular aus und klicken auf »senden«; sie erhalten dann für den Fall eines Einsatzes in den nächsten Wochen Bescheid. Für Ihre Bereitschaft schon jetzt herzlichen Dank!


