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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
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Genehmigungsfreistellungen gemäß § 67 BauO NRW

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Informationen auf dieser Seite:

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer oder geringer Höhe einschließlich ihrer Nebenbäude und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung ,  wenn

  • - das Vorhaben den Festsetzngen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
  • - die Erschließung gesichert ist und
  • - die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.   

   



Rechtsgrundlagen

§ 67 Landesbauordnung NRW

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