Ausschankgenehmigung
Ausschankgenehmigung,Ausschankgenehmigungen
Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten. Die gängigsten Anlässe sind:
"Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben
Schützenfeste und Volksfeste
Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)
Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von Umfang und Dauer der Veranstaltung. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung.
