Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis wird von dem Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt.
Den Antrag für ein Führungszeugnis können Sie persönlich im Einwohnermeldeamt, in Ihrem Wohnort, stellen.
Eine Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich.
Ein Führungszeugnis beantragen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/ die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke und
- zur Vorlage bei einer Behörde
Seit dem 01.05.2010 kann eine Privatperson neben den zwei oben genannten Führungszeugnissen ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen (§ 30 a i. V. m. § 30 Bundeszentralregistergesetz - BZRG), welches über Personen erteilt werden kann die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle benötigt, die den Name des Antragstellers beinhalten muss.
Die Bearbeitungsdauer eines Führungszeugnisses beläuft sich auf ca. zwei Wochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de).