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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
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Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung,Anmeldung,Gewerbe
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.



Kosten

  • € 20,00

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ilona Kleefisch

Uta Rieger

Diana Weber

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