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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
Telefon: 02301 915-0 | Fax: 02301 13332
E-Mail: info@holzwickede.de

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An-, Ab- und Ummeldungen

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Das Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede hilft Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Rahmen eines Wohnungswechsels. Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Zuzug aus einem anderen Ort nach Holzwickede. Eine Abmeldung ist nur notwendig bei Wegzug in das Ausland. Eine Ummeldung hat zu erfolgen bei Umzug innerhalb von Holzwickede.

Anmeldung und Ummeldung:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).

Abmeldung:
Nach dem Meldegesetz NW hat sich innerhalb einer Woche abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung ist aber nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird (Wegzug Ausland).

 

Die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug entfällt seit dem 01.06.2004.

Kosten

gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

Für Ihre Anmeldung in Holzwickede werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (von allen Personen die angemeldet werden sollen)

Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, müssen Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde) vorgelegt werden.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ilona Kleefisch

Uta Rieger

Diana Weber

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