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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
Telefon: 02301 915-0 | Fax: 02301 13332
E-Mail: info@holzwickede.de

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Holzwickede ohne Rassismus, Holzwickede mit Courage

An-, Ab- und Ummeldungen

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Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Holzwickede hilft Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Rahmen eines Wohnungswechsels. Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung.

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Wohnung in Holzwickede beziehen müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Ist der Umzug innerhalb Deutschlands, werden Sie automatisch nach der Anmeldung vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Holzwickede in Ihrem früheren Wohnort abgemeldet. Eine Abmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnsitzes ist nicht erforderlich.

Bitte bringen Sie die u. g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde(n) bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten eine Anmeldung nicht möglich ist.

Wohnsitz ummelden

Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Holzwickede wechseln, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden.

Wohnsitz abmelden

Eine Abmeldung in Holzwickede ist erforderlich, wenn Sie

  • aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen (Wegzug ins Ausland),
  • Ihre Nebenwohnung in Holzwickede aufgeben oder
  • Ihre Hauptwohnung in Holzwickede aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne festen Wohnsitz).  

Die Meldung muss beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach dem Einzug, Umzug oder Auszug erfolgen!

Hinweis

Kfz-Schein: Adressänderung

Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein können Sie bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,70 € direkt bei der Ummeldung im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede erledigen.

Kosten

gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokumente aller Personen (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten eine Geburtsurkunde)
  • Reisepass (falls vorhanden, hier wird der neue Wohnort eingetragen)
  • Sind Sie
    • Verheiratet oder verwitwet,
      benötigen Sie zusätzlich das Familienstammbuch
    • ledig,
      benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde
    • geschieden,
      benötigen Sie das Familienstammbuch sowie das Scheidungsurteil  Das persönliche Erscheinen ist grundsätzlich erforderlich.

In Ausnahmefällen können Sie auch eine andere Person mit Vollmacht und unter Vorlage des Ausweises damit beauftragen.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ilona Kleefisch

Uta Rieger

Diana Weber

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