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Gemeinde Holzwickede
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Personalausweise/Reisepässe

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweis genügt werden. 

Für die Ausstellung von Personalausweis und Reisepass sind erforderlich:

1.

 

Ein Lichtbild mit biometrischen Daten (beim Fotografen erhältlich). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.  

2.

 

Der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, genügt auch ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich.

3.

 

Falls keins der o.g. Dokumente vorhanden ist, muss eine Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Heiratsurkunde/Familienstammbuch vorgelegt werden.

4.

 

Bei Spätaussiedlern wird zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung benötigt, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantrag wird.

5.

 

Bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist ein Nachweis (Negativtestat des örtlich zuständigen Jugendamtes/Kreis Unna) mitzubringen.

Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können Sie bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) oder unter www.auswaertiges-amt.de erhalten.

Personalausweis

Fragen rund um den neuen Personalausweis können auf der Internetseite www.personalausweisportal.de nachgelesen werden.

Bürgerinnen und Bürger können sich unter einer Personalausweis-Hotline informieren. Die Hotline ist von Mo-Fr 7.00 Uhr-20.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 / 1-33 33 33 erreichbar.(3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min Mobilnetz)

Reisepass

Praktische Fragen rund um den ePass (Biometriepass) werden im Internetportal des Bundesministeriums des Innern beantwortet.

Für Bürgerinnen und Bürger, die sich speziell zur technischen Sicherheit des ePass (Biometriepass) informieren möchten, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die E.Mail-Adresse ePass sowie eine ePass-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer 01805-274 300 erreichbar, allerdings kostenpflichtig (14 ct/Min.)

Kosten

Personalausweise ab dem 1. November 2010

Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 €
Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €


Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 €
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) 6,00 €
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €

Reisepässe ab dem 1. November 2010

Vorläufiger Reisepass 26,00 €
Ausstellung eines ePasses an Personen unter 24 Jahre 37,50 €
Ausstellung eines ePasses an Personen ab 24 Jahre 59,00 €


Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ilona Kleefisch

Uta Rieger

Diana Weber

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