Lohnsteuerkarten / elektronische Lohnsteuerkarte
Lohnsteuerkarten
Änderungen bei den Lohnsteuerkarten
Die Lohnsteuerkarten wurden für das Jahr 2010 letztmalig vom Bürgerbüro in Papierform ausgestellt.
Ab dem Jahr 2012 werden die Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Die Lohnsteuerkarten 2010 behalten bis zur Einführung dieses Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen gelten also grundsätzlich auch für das Jahr 2011.
Dies betrifft Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit und sonstige Freibeträge.
Wenn diese Eintragungen zu Beginn des Jahres 2011 nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entsprechen, muss die Lohnsteuerkarte dem zuständigen Finanzamt zur Änderung vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums und auf den Seiten des Finanzamtes.