Abgeschlossenheitsbescheinigung (Produkt des Kreises Unna)
Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen, Tel.: 0 23 03-27 16 63, Fax: 0 23 03-27 21 63.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum auf einen Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
