Regenwasserversickerung/Einleitung in ein Gewässer
Das Versickern oder das Einleiten von Regenwasser in ein Gewässer von befestigten Flächen bzw. von Dachflächen ist grundsätzlich möglich.
Hierbei sind jedoch einige grundsätzliche Dinge zu beachten:
Ist die Fläche größer als 300 m² oder wird sie gewerblich genutzt ist
eine Wasserrechtlichen Genehmigung nach § 7 WHG notwendig und muss beim Kreis Unna/Untere Wasserbehörde beantragt werden.
Für das Einleiten in ein Gewässer ist ebenfalls eine Wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Bei kleineren privaten Flächen kann eine Versickerung direkt bei der Gemeinde Holzwickede beantragt werden.
Beispiele für Versickerungsanlagen:
Rigolenversickerung
Schachtversickerung
Muldenversickerung 1
Muldenversickerung 2
Bei allen Versickerungsanlagen ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand zu unterkellerten Gebäuden (6 m) bzw. zum Nachbargrundstück (2 m) eingehalten wird. Der Abstand zum Grundwasser sollte größer als 1 m sein.
Für nicht mehr an den Kanal angeschlossenen Flächen kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
Zusätzlich gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen Fördergelder von der Bezirksregierung Arnsberg