Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Wir beraten Sie gern persönlich über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen". Sprechen Sie uns an.