Baugenehmigungsverfahren (gemeindliche Mitwirkung)
Bauantrag, Baugenehmigung, Bauberatung, Bauvoranfrage, Bauvorhaben
Zu dem Baugenehmigungsverfahren gehören:
Bauvoranfrage
Bauanträge
Die Entscheidung über eingereichte Bauvoranfragen und Bauanträge erfolgt ausschließlich durch die Bauordnungsbehörde des Kreises Unna (Tel.: 02303-271463).
Damit die Problemstellung aus den unterschiedlich zu vertretenen Belangen in bauordnungsrechtlicher und planungsrechtlicher Hinsicht frühzeitig bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Vorhaben abgestimmt wird, besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen bereits im Vorfeld in einem kleinen Kreis der am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen zu erörtern.
In der Regel finden diese Termine alle 14 Tage - Mittwochnachmittag - statt.
Den nächsten Termin können Sie erfragen: