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Gemeinde Holzwickede
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Bauvoranfrage (gemeindliche Mitwirkung)

Bauantrag, Baugenehmigung, Bauberatung, Bauvoranfrage, Bauvorhaben
Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die Zulässigkeit eines Standortes klären.

Dieser Vorbescheid gilt 2 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Kosten

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50,00 €, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.

Notwendige Unterlagen

Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen dreifach einreichen:

  • Vordruck Antrag auf Vorbescheid
  • die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
  • der Lageplan im Maßstab 1:500
  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
  • die Baubeschreibung

Formularauswahl - Bauen- des Kreises Unna

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (Bau GB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz (GebG NRW)
  • Gebührenkatalog

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ralf Bessinger

Jens-Uwe Schmiedgen

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