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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
Telefon: 02301 915-0 | Fax: 02301 13332
E-Mail: info@holzwickede.de

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Schwerbehindertenangelegenheiten

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Schwerbehindertenausweise

Die zuständige Behörde für Anträge auf Schwerbehindertenausweise ist das 

Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
Tel: 02303 / 27-0

 

Erst- bzw. Änderungsanträge für Schwerbehindertenausweise erhalten Sie im Bürgerbüro.


Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Holzwickede vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, wenden Sie sich bitte an den Kreis Unna.

Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die das Versorgungsamt auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung). Hierüber informieren Sie auf Wunsch ausführlich das Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede oder der Kreis Unna.

Hilfreiche Informationen zum Schwerbehinderenrecht finden Sie auch auf den Seiten der Landesversorgungsverwaltung NRW.

 
Weitere Vergünstigungen, weitere Informationen:
Schwerbehinderte Menschen haben im täglichen Leben oft finanzielle Mehraufwendungen gegenüber nicht behinderten Menschen. Auf der anderen Seite können Schwerbehinderte in vielen Bereichen auch Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zur teilweisen Kompensation der wirtschaftlichen Mehrbelastungen. Derartige Vergünstigungen bestehen (neben den zuvor bereits genannten) z.B. im Steuerrecht, bei Eintrittsgeldern für öffentliche Veranstaltungen oder in den städtischen Bädern, bei vielen Versicherungen, im öffentlichen Straßenverkehr (Sonderparkerlaubnisse) und in weiteren Bereichen des täglichen Lebens.
 

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation behinderter Menschen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, wo Sie sich unter anderem im "Fachlexikon Behinderung und Beruf" nach alphabetisch sortierten Themenbereichen umfassend informieren können sowie bei der Versorgungsverwaltung NRW und über das kostenlose Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: 01805/996604.

Kosten

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ist gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

(für Schwerbehinderten-Anträge):
Bringen Sie bitte Ihren Schwerbehindertenausweis mit. Für einen neuen Ausweis benötigen Sie ein Passfoto.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ilona Kleefisch

Uta Rieger

Diana Weber

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