Schwerbehindertenangelegenheiten
| Schwerbehindertenausweise |
Die zuständige Behörde für Anträge auf Schwerbehindertenausweise ist das |
Erst- bzw. Änderungsanträge für Schwerbehindertenausweise erhalten Sie im Bürgerbüro. Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die das Versorgungsamt auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung). Hierüber informieren Sie auf Wunsch ausführlich das Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede oder der Kreis Unna. |
| Weitere Vergünstigungen, weitere Informationen: |
| Schwerbehinderte Menschen haben im täglichen Leben oft finanzielle Mehraufwendungen gegenüber nicht behinderten Menschen. Auf der anderen Seite können Schwerbehinderte in vielen Bereichen auch Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zur teilweisen Kompensation der wirtschaftlichen Mehrbelastungen. Derartige Vergünstigungen bestehen (neben den zuvor bereits genannten) z.B. im Steuerrecht, bei Eintrittsgeldern für öffentliche Veranstaltungen oder in den städtischen Bädern, bei vielen Versicherungen, im öffentlichen Straßenverkehr (Sonderparkerlaubnisse) und in weiteren Bereichen des täglichen Lebens. |
Weitere Informationen zur rechtlichen Situation behinderter Menschen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, wo Sie sich unter anderem im "Fachlexikon Behinderung und Beruf" nach alphabetisch sortierten Themenbereichen umfassend informieren können sowie bei der Versorgungsverwaltung NRW und über das kostenlose Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: 01805/996604. |