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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
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Vergnügungssteuer

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Informationen auf dieser Seite:
Vergnügungssteuern werden u.a. für das Aufstellen von Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit erhoben.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuern sind das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW) und die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Holzwickede.

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Andreas Heinrich

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