Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer,Steuer,Vergnügungssteuern,Spielautomaten,
Gewaltspiele,
Vergnügungssteuern werden u.a. für das Aufstellen von Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuern sind das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW) und die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Holzwickede.