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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
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Holzwickede ohne Rassismus, Holzwickede mit Courage

Sitzungen der Gemeinde Holzwickede als Jahres- und Monatsübersicht

Jahresübersicht 2012

Jan 

Feb

Mär
Apr
Mai
Jun
Jul 
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez

Ausschuss für Jugend, Familie,Senioren und Gleichstellung

   26.        19. 
Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und  Städtepartnerschaften 29.  13.   12.  28.
Gemeinderat  01. 03. 28. 27. 13.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 09. 19.

 

 14.

   13. 

 29.

Planungs- und Bauausschuss  28.
 24.  26.   25.   11.
Rechnungsprüfungsausschuss        19.   
Umweltausschuss  15.  02. 27.   26.   12.
Verkehrsausschuss   14.   20.    24.  
Betriebsausschuss  13.  21.    17.  03.
Wirtschaftsförderungsausschuss  18.    05.  
Wahlprüfungsausschuss            

Jahresübersicht 2011

Jan 

Feb

Mär
Apr
Mai
Jun
Jul 
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez

Ausschuss für Jugend, Familie,Senioren und Gleichstellung


   04.  09.    21. 12.
Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und  Städtepartnerschaften   23.    06.  28.  23. 
Gemeinderat  10. 03. 14.   14.   18.  15.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss   31.   29.   22.   08.
Planungs- und Bauausschuss  08. 15. 12.   12.  15.   13.
Rechnungsprüfungsausschuss     23. 27.   26.   19.
Umweltausschuss  09.  06.   13.   05.  14.
Verkehrsausschuss   16.   08.    19.  
Betriebsausschuss 27.  28.  30.    27. 10.  05.
Wirtschaftsförderungsausschuss     11.  20.   12.  
Wahlprüfungsausschuss            

Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde ist eine in der Gemeindeordnung vorgesehene Form der Bürgerbeteiligung. Hier haben die Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit, ihre Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde direkt im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen beantwortet zu bekommen.

  • Jeder Einwohner/jede Einwohnerin ist berechtigt, bis zu drei mündliche Fragen an den Bürgermeister bzw. den Ausschussvorsitzenden zu richten.
  • Die Fragen müssen kurz gefasst sein, um eine kurze Beantwortung zu ermöglichen. Sie müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen.
  • Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich.
  • Falls eine mündliche Beantwortung nicht sofort möglich ist, erhält der Fragesteller/die Fragestellerin eine schriftliche Mitteilung nach Klärung des Sachverhaltes.
  • Eine Aussprache findet nicht statt.
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