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Gemeinde Holzwickede
Allee 5, 59439 Holzwickede
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Sitzungen der Gemeinde Holzwickede als Jahres- und Monatsübersicht

Jahresübersicht 2010

 Jan Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul 
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Gleichstellung         22. 
Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und  Städtepartnerschaften26.  17.21.  15.01.

Gemeinderat

 04.29.08.30.09.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 28. 22.

 25.

 01.,10.  

01.,21. 16.02.
Planungs- und Bauausschuss 02.20.  08. 28.07.
Rechnungsprüfungsausschuss   26.27.
Umweltausschuss 17.  07. 29.08.
Verkehrsausschuss  10. 09. 27.
Betriebsausschuss 15. 31. 20.06.
Wirtschaftsförderungsausschuss 10. 23.22.24.
Wahlprüfungsausschuss          

Jahresübersicht 2009

 JanFebMärzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Gleichstellung    11.   17.  07.
Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Städtepartnerschaften  11. 13.   
 18. 
Betriebsausschuss  02. 04.  
 

17.
07.
Betriebs-/Planungs- und Bauausschuss04.
Gemeinderat
  02.
30.  
29.
10.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
 12. 14.   
 26.
Planungs- und Bauausschuss27. 31. 
23.  
 
08.
Rechnungsprüfungsausschuss          
Umweltausschuss20. 18. 19.   
 
09.
Verkehrsausschuss    06.18.  
 11. 
Wahlausschuss   27. 
 20. 02.   
Wahlprüfungsausschuss        
  23. 
Wirtschaftsförderungsausschuss   22.    
 08.  

Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde ist eine in der Gemeindeordnung vorgesehene Form der Bürgerbeteiligung. Hier haben die Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit, ihre Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde direkt im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen beantwortet zu bekommen.

  • Jeder Einwohner/jede Einwohnerin ist berechtigt, bis zu drei mündliche Fragen an den Bürgermeister bzw. den Ausschussvorsitzenden zu richten.
  • Die Fragen müssen kurz gefasst sein, um eine kurze Beantwortung zu ermöglichen. Sie müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen.
  • Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich.
  • Falls eine mündliche Beantwortung nicht sofort möglich ist, erhält der Fragesteller/die Fragestellerin eine schriftliche Mitteilung nach Klärung des Sachverhaltes.
  • Eine Aussprache findet nicht statt.
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