Baulasteneintragung / -löschung


Allgemeine Informationen

Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen, Tel.: 0 23 03-27 16 63, Fax: 0 23 03-27 21 63.

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Diese Verpflichtung nennt man Baulast.

 

Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss vor einem Notar, dem Amtsgericht oder der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden.

 

Wenn der Grund für die Eintragung weggefallen ist, kann die Baulast auf schriftlichen Antrag gelöscht werden. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

 

Beispiele für Baulasten:

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

 


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen

 

Gebühren

 

Die Verwaltungsgebühren pro Baulast betragen 30,00 € bis 250,00 € je nach Art der Baulast. Die Gebühr für die Löschung einer Baulast beträgt 50,00 €.


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
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59439 Holzwickede

Lia Schulz
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