Führerscheinumtausch (EU)
Allgemeine Informationen
Um Ihren "alten" Führerschein gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen, ist es nicht zwingend erforderlich beim Kreis Unna vorstellig zu werden. Der Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede nimmt den Antrag für die Straßenverkehrsbehörde entgegen und leitet diesen an den Kreis Unna weiter.
Alles Wissenswerte zum Umtausch Ihres Führerscheins (notwendige Unterlagen, Gebühren etc.) erfahren Sie auf der entsprechenden Infoseite der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna oder wenden Sie sich an die Sachbearbeiter*innen des Bürgerservices der Gemeinde Holzwickede (siehe unten). Dort erhalten Sie gern weitere Auskünfte.
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers, wie folgt umzutauschen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 – 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 – 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 – 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine*, die in der Zeit vom 01. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Rechtsgrundlagen
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 20. Dezember 2006.
Notwendige Unterlagen
bisheriger Führerschein,
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) in Papierform. Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden (Lichtbilder hierfür können nicht bei der Gemeinde erstellt werden),
gültiger Personalausweis oder Reisepass,
Inhaber "alter“ Papierführerscheine (die nicht durch den Kreis Unna ausgestellt worden sind) benötigen zwingend eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann dann per Mail an oder per Fax (0 23 03- 27 27 96) an den Kreis Unna gesandt werden. Bitte wenden Sie sich dazu selbstständig an die ursprünglich ausstellenden Behörde.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Gebühren
| Umtausch Führerschein | 26,50 € |
| Direktversand | 5,50 € |
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-273
(02301) 915-44273
Turkana Haliti
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-274
(02301) 915-44274
Fayola Kettmann
(02301) 915-272
(02301) 915-44272