Fischereischeine


Allgemeine Informationen

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.

Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer) des Gewässers notwendig. Diese Zustimmung wird in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erteilt.

Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.

Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Unna:

Kreis Unna-Fischereiwesen

 


Notwendige Unterlagen

Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

 

Neuausstellung:

 

Verlängerung:

 

Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, wird ein ganz neuer Fischereischein ausgestellt.  


Gebühren


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209


Formulare

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