Fischereischeine
Allgemeine Informationen
AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 01.07.2026
Achtung: Antragstellung online und vor Ort erst ab dem 03.07.2026 möglich
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 3. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt.
Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig.
Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt.
Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten.
Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden:
Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. Dabei ist lediglich ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) mitzuführen.
Die wichtigsten Informationen zur Neuerung kurz zusammengefasst
Einführung des digitalen Fischereischeins ab 01.07.2026
Antragstellung künftig online möglich; weiterhin auch über die örtliche Behörde (Achtung: erst ab dem 03.07.2026)
Neues, fälschungssicheres Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt
Fischereiabgabe bleibt bestehen (zahlbar wieder für 1 oder 5 Kalenderjahre) > Fischereischein gilt erst nach Zahlung der Abgabe für den jeweiligen Zeitraum
Digitalisierung vor Ablauf des vorhandenen Fischereischeins: Vorsprache im Bürgerbüro einmalig für die erste Umstellung notwendig, um ihre Daten in das neue System zu überführen
Kein vorzeitiger Umtauschzwang bei bereits ausgestellten Fischereischeinen: Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit bleibt bestehen; spätestens nach Ablauf ist eine einmalige Umstellung auf den neuen Fischereischein vorgesehen
Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden
Die wichtigsten Fragen hat das MLV NRW in einer FAQ-Datei zusammengefasst: FAQ -digitaler Fischereischein – siehe Formulare
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Landesfischereigesetz (LFischG)
Notwendige Unterlagen
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Neuausstellung:
Personalausweis
Zeugnis über die Fischereiprüfung aus dem Inland (Sollte dieses nicht mehr vorliegen, kann die Urkunde bei der prüfenden Stelle erneut beantragt werden; im Kreis Unna ist dies die untere Fischereibehörde des Kreis Unna. Informationen zur Beantragung finden Sie hier.)
Verlängerung:
Personalausweis
den bisherigen Fischereischein (wurde der Fischereischein zuvor nicht von der Gemeinde Holzwickede ausgestellt oder bereits verlängert ist ebenfalls das Zeugnis über die Fischereiprüfung vorzulegen).
Gebühren
Was kosten die Fischereischeinverwaltungsdienstleistungen?
Bei Beantragung online in EUR | Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde in EUR | |||||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 | 30,00 | ||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 4,00 | 14,00 | 10,00 | 12,00 | 22,00 | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 | 12,00 | 42,00 | 30,00 | 20,00 | 50,00 | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 10,00 | 20,00 | 10,00 | 22,00 | 32,00 | |
Bei Beantragung online in EUR | Bei Beantragung beim zuständigen Landesamt in EUR | |||||
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) | 30,00 | 30,00 | ||||
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Emily Yüce
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-273
(02301) 915-44273
Turkana Haliti
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-274
(02301) 915-44274
Herr Büttner
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-270
(02301) 915-44270
FAQ-Fischereischeinwesen