Führungszeugnisse


Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis wird von dem Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt. Den Antrag für ein Führungszeugnis müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt, in Ihrem Wohnort, stellen.


Eine Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich.

 

Seit dem 31.08.2018  werden aufgrund einer Änderung des § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt.

 

Die bisherige Wahl zwischen einem inländischen Führungszeugnis, und einem Europäischen Führungszeugnis fällt damit weg.

 

Führungszeugnisse können mit dem elektronischen Personalausweis online im Internet beantragt und bezahlt werden. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

 

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen ist über die Internetseite des Bundesamts für Justiz zu erreichen:

 

Beantragung von Führungszeugnissen

 

Ein Führungszeugnis beantragen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.


Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/ die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

 

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

 

Seit dem 01.05.2010 kann eine Privatperson neben den zwei oben genannten Führungszeugnissen ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen (§ 30 a i. V. m. § 30 Bundeszentralregistergesetz - BZRG), welches über Personen erteilt werden kann die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.


Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle benötigt, die den Namen des Antragstellers beinhalten muss.

 

 

Die Bearbeitungsdauer eines Führungszeugnisses beläuft sich auf ca. drei Wochen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de).

 


Notwendige Unterlagen

 

Bei Führungszeugnissen für Behörden (Belegart O) sind zusätzlich die nachstehenden Angaben erforderlich:

 


Gebühren

13,00 € (die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen)

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209


Merkblätter

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