Geburtsanzeige (Anmeldung einer Geburt)


Allgemeine Informationen

Anzeige einer Geburt beim Standesamt Holzwickede, sofern es sich um eine Hausgeburt handelt (Anzeigepflichtiger sowie benötigte Unterlagen)

 

Anzeige der Geburt:

Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.

Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge):


Die Beurkundung Ihres Kindes ist in folgenden Fällen jedoch von Ihnen selbst vorzunehmen:

Sie sind nicht miteinander verheiratet und

 

Die persönliche Vorsprache beim Standesamt ist ebenfalls notwendig, falls Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Seit dem 01. Januar 2000 muss der Standesbeamte prüfen, ob Ihr Kind eventuell durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

 

Bei Hausgeburten ist die Anzeige unter der Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung von Ihnen persönlich vorzunehmen. 
 

Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:

a) wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind:

b) wenn nur ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist:

c) wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind:

d) bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander
    verheiratet sind  

 

Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH I SERVICE UND STANDESAMT
Allee 5
59439 Holzwickede

Sabine Lütkefent
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-181
Telefax (02301) 13332

Ingrid Topel
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-180
Telefax (02301) 13332