Baugenehmigungsfreistellungen gemäß § 67 BauO NRW
Allgemeine Informationen
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer oder geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung , wenn
- das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht
- die Erschließung gesichert ist und
- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Kreis Unna Anträge und Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 67 Landesbauordnung NRW
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Ralf Bessinger
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede (02301) 915-402
(02301) 915-420
Andreas Pies
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede (02301) 915-410
(02301) 915-420