Gewerbezentralregisterauszüge


Allgemeine Informationen

Der Gewerbezentralregisterauszug wird von dem Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt.

 

Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden.

 

Ab sofort können auch Gewerbezentralregisterauszüge mit dem elektronischen Personalausweis online im Internet beantragt und bezahlt werden.

 

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

 

Das Online-Portal zur Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen ist über die Internetseite des Bundesamts für Justiz zu erreichen:

Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen

 

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen:

 

Die Bearbeitungsdauer eines Gewerbezentralregisterauszuges beläuft sich auf ca. zwei Wochen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.


Notwendige Unterlagen

 

Bei Gewerbezentralregisterauszügen für Behörden (Belegart 9) sind zusätzlich die nachstehenden Angaben erforderlich:

 


Gebühren

 13,00 €

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Herr Büttner
Bürgerbüro Platz A
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-270
Telefax (02301) 915-44270

Frau Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-271
Telefax (02301) 915-44271