Grundstücksteilung


Allgemeine Informationen

Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna.

Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde!

Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen, benötigen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um bis zu 2 Monate verlängert werden.


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede