Schwerbehindertenangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Die zuständige Behörde für Anträge auf Schwerbehindertenausweise ist der 

Kreis Unna
Arbeit und Soziales
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
Tel: 02303 / 27-0

 

 

Neubeantragung oder Änderungsanträge von Schwerbehindertenausweisen

Wenn Sie erstmalig einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder einen Änderungsantrag stellen wollen, können Sie im Bürgerbüro den entsprechenden Antrag entgegennehmen. Alternativ können Sie sich das für die Antragstellung notwendige Formular auch hier als PDF- Datei herunterladen:

Antrag Schwerbehindertenausweis

 

Der Antrag ist grundsätzlich an den Kreis Unna zu senden.
Selbstverständlich sind die Sachbearbeiter*innen des Bürgerbüros bei der Weiterleitung Ihres Antrages behilflich, sofern Sie das wünschen.

 

Der der neue Schwerbehindertenausweis wird in NRW im Scheckkartenformat ausgestellt. Die Ausstellung ist nach wie vor gebührenfrei.

 

Die bisher ausgestellten Papierausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

 

Die unbefristeten bisherigen Schwerbehindertenausweise bleiben ebenfalls uneingeschränkt gültig. Wenn vom Inhaber/von der Inhaberin gewünscht, kann jedoch ein kostenloser Umtausch erfolgen.

 

Der neue Ausweis wird nicht mehr direkt vom Kreis Unna ausgegeben, sondern über einen externen Dienstleister gedruckt und versandt.

 

Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
Eine Verlängerung des bisherigen Schwerbehindertenausweises ist nur noch möglich, wenn auf dem Ausweis ein Verlängerungsfeld frei ist und der Inhaber/die Inhaberin noch keinen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat haben möchte.

 

Ist im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei, kann die Verlängerung sofort in Ihrem Beisein von der Gemeinde Holzwickede vorgenommen werden.

 

Steht allerdings kein Verlängerungsfeld mehr zur Verfügung, kann zukünftig nur noch ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt werden.

Hierfür sind die Vorlage des Schwerbehindertenausweises und ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

 

In einigen Ausnahmefällen (z.B. wenn Ihr Schwerbehindertenausweis vor einem Zuzug in den Kreis Unna ausgestellt wurde) ist jedoch unmittelbar der Kreis Unna für die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Unna.

 

 

Hinweis:

Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Unna auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Rundfunkgebührenermäßigung).
Hierüber informiert Sie auf Wunsch ausführlich beim Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede oder der Kreis Unna.

 


Notwendige Unterlagen

 


Gebühren

Gebührenfrei

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209