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Teilungsgenehmigung


Allgemeine Informationen

Dieser Bereich fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen, Tel.: 0 23 03-27 24 63, Fax: 0 23 03-27 21 63.

 

Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen, benötigen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um bis zu 2 Monate verlängert werden.


Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung (BauO NRW)

  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

  • Gebührengesetz (GebG NRW)

  • Gebührenkatalaog


Notwendige Unterlagen

Es sind folgende Antragsunterlagen in fünffacher Ausfertigung vorzulegen:

  • amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.

  • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.


Gebühren

Die Verwaltungsgebühren betragen 50,00 € bis 250,00 € je nach Umfang der Prüfung.


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede

Lia Schulz
1. OG, 1|21
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-401
Telefax (02301) 13332