Teilungsgenehmigung


Allgemeine Informationen

Dieser Bereich fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen, Tel.: 0 23 03-27 24 63, Fax: 0 23 03-27 21 63.

 

Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen, benötigen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um bis zu 2 Monate verlängert werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Es sind folgende Antragsunterlagen in fünffacher Ausfertigung vorzulegen:


Gebühren

Die Verwaltungsgebühren betragen 50,00 € bis 250,00 € je nach Umfang der Prüfung.


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede

Lia Schulz
1. OG, 1|21
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-401
Telefax (02301) 13332