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Telefongebührenermäßigung


Allgemeine Informationen

Sozialtarif der T-Com für Personen, die bestimmte (soziale) Voraussetzungen erfüllen.

Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den (freiwilligen) Sozialtarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich der Deutschen T-Com. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der T-Com. Die Geschäftsbedingungen können sich angesichts der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen (derzeit gültigen) Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden soll.

 

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auf Antrag auch den so genannten "Sozialtarif" der T-Com erhalten. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen der Deutschen T-Com (z.B. in den T-Punkt Geschäften) bzw. über die T-Com-Kundenberatung (freecall 0800/3301000). Anträge auf Telefongebührenermäßigung erhalten Sie bei der T-Com. Dort wird man Sie auch informieren, welche Unterlagen im Einzelfall dem Antrag beizufügen sind.


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede