Urkunden


Allgemeine Informationen

 

Über folgende Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinausgehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten. 
 

Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt, das heißt, sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. beim Standesamt, welches die Eheschließung vorgenommen hat.

 

Welche Urkunden gibt es?

Geburtsurkunden
Mehrsprachige internationale Urkunden
Eheurkunden
•  Sterbeurkunden
• 

Beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister)

 

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.

Anderen Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, z.B. durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

 

Bestellservice für Urkunden und Abschriften

Ereignisse und Tatsachen müssen im Leben oftmals durch Urkunden oder Abschriften aus dem Personenstandsregister nachgewiesen werden. Hierzu wird zum Nachweis eine Urkunde bzw. Abschrift aus dem Personenstandsregister verlangt. Die Standesämter stellen deshalb aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Das Standesamt darf Ihnen nur dann eine Personenstandsurkunde übersenden, wenn sich der Personenstandseintrag auf Sie selbst, Ihren Ehegatten, einen Vorfahren oder Abkömmling bezieht. Geben Sie bei der Urkundenanforderung immer das Ereignisdatum (Geburts-, Heirats- oder Sterbetag) sowie den Ereignisort an.

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen (Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit).

Sie können die Urkunden allerdings auch schriftlich bestellen. Am besten nutzen Sie unseren Urkundenbestellservice. Verwenden Sie hierzu die zur Verfügung gestellten Anträge. Bitte unterschreiben Sie den ausgefüllten Vordruck und übersenden Sie uns Ihre Urkundenbestellung.


Gebühren

Die Gebühren sind auf Landesebene einheitlich durch die allgemeine Gebührenordnung NRW geregelt. Sie betragen zur Zeit:

 

Beglaubigte Abschriften

10,00 €

Alle übrigen Urkunden wie z.B. Ehe-,

Geburts-, Sterbeurkunden 

10,00 €

Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-,

Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)

10,00 €

 

Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Beispielsweise würden für die Bestellung von drei Geburtsurkunden 20,00 € zu entrichten sein. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld.


Ansprechpartner

FACHBEREICH I SERVICE UND STANDESAMT
Allee 5
59439 Holzwickede

Sabine Lütkefent
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-181
Telefax (02301) 13332

Ingrid Topel
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-180
Telefax (02301) 13332


Formulare

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