Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Vergnügungssteuern werden u.a. für das Aufstellen von Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit erhoben.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuern sind das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW) und die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Holzwickede.
Ansprechpartner
FACHBEREICH III FINANZENAllee 5
59439 Holzwickede
Diana Weber
Allee 5, 2. OG, 2|33
59439 Holzwickede
(02301) 915-211
(02301) 13332
Betina Wagner
Allee 5, 2. OG, 2|33
59439 Holzwickede
(02301) 915-210
(02301) 13332
Formulare
- Sepa-Lastschriftmandat
- Vergnügungssteuererklärung Gaststätten
- Vergnügungssteuererklärung Spielhallen
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).