Öffentliche Veranstaltung
Allgemeine Informationen
Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
Die gängigsten Anlässe sind:
"Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben
Schützenfeste und Volksfeste
Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)
Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von Umfang und Dauer der Veranstaltung. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung.
Für Veranstaltungen bis 300 Personen nutzen Sie bitte den untenstehenden Antrag.
Für Veranstaltungen über 300 Personen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Zuständigen Sachbearbeiter auf.
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Patrick Langowski
EG, 0|21
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-252
(02301) 915-44252