Wehrerfassung


Allgemeine Informationen

Aufgrund des zum 01. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes und den damit verbundenen Änderungen in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung entfällt die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Bundeswehr (Wehrüberwachung).

 

Die Wehrerfassung wurde durch eine neue Datenübermittlung nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes ersetzt.

Danach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahre volljährig werden:

 

Gegen diese neue Datenübermittlung steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich beim Bürgerservice einlegen.

 

Der betroffene Personenkreis wird einmal jährlich auf sein Widerspruchsrecht durch öffentliche Bekanntmachung informiert.


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
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Emily Völk
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Telefax (02301) 915-44209