Personalausweis


Allgemeine Informationen

Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

 

Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. Dies bedeutet, dass die persönliche Vorsprache des Inhabers in jedem Fall erforderlich ist. 

Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen! 

 

Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und enthält einen kontaktlosen Chip, der drei neue Funktionen bietet,

 

 

Als zusätzliches Sicherheitsmerkmal sind seit dem 01.08.2021 zwei Fingerabdrücke auf dem Chip im Ausweis aufzunehmen.

Die Fingerabdrücke werden nicht in Registern oder Datenbanken gespeichert und können nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung, den Pass- und Personalausweisbehörden sowie den Meldebehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

 

Für den Personalausweis werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung im Bürgerbüro mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.

Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.

 

Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können Sie bei Ihrem Bürgerservice oder unter http://www.auswaertiges-amt.de/ erhalten.

Fragen rund um den neuen Personalausweis können auf der Internetseite http://www.personalausweisportal.de/ nachgelesen werden.

 


Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie die u. g. Unterlagen vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Personalausweises nicht möglich ist.

Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist zwingend erforderlich. Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen! 

 

 

 

 

Abholung

Bei der Abholung des neuen Ausweises ist der vorherige Personalausweis/ Kinderausweis/ Kinderreisepass im Bürgerbüro erneut zum Entwerten oder Vernichten vorzulegen.
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Abholung durch Dritte eine  Vollmacht vorgelegt werden muss.

 


Gebühren

 

 

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209


Formulare


Merkblätter

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