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Lernmittelfreiheit


Allgemeine Informationen

Jedem Schüler bzw. jeder Schülerin werden seitens des Schulträgers die von der Schule eingeführten Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzgl. eines von den Eltern zu leistenden Eigenanteils).
 

Aufgrund des § 96 SchulG und der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) setzen sich die Durchschnittsbeträge und der Eigenanteil wie folgt zusammen:

 

Stufe / Schule Durchschnittsbetrag Eigenanteil
Primarstufe
Grundschule
bis zu 48,00 € 16,00 €
Sekundarstufe I
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
bis zu 102,00 € 34,00 €
Sekundarstufe II
gymnasiale Oberstufe
bis zu 93,00 € 31,00 €
Schule für Lernbehinderte
Klassen 1-4
Klassen 5-10

bis zu 48,00 €
bis zu 102,00 €

16,00 €
34,00 €

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

FACHBEREICH II B SCHULE, SPORT, KULTUR
Allee 5
59439 Holzwickede

Viktoria Meier
Allee 5, 2. OG, 2|43
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-217
Telefax (02301) 13332

Julia Gollik
Allee 5, 2. OG, 2|43
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-218
Telefax (02301) 13332