Reisepass


Allgemeine Informationen

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass. Die Bearbeitung dauert vier bis fünf Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

 

Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Dies bedeutet, dass die persönliche Vorsprache des Inhabers in jedem Fall erforderlich ist. 

Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen! 

 

Seit dem 01.11.2007 erfolgen durch die Aufnahme der Fingerabdrücke ein wichtiger weiterer Schritt im Hinblick auf die Fälschungssicherheit von Reisepässen und dadurch ein höherer Schutz vor Missbrauch durch unberechtigte Personen. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht.

 

Es bestehen lediglich zwei Ausnahmen, wo die Abdrücke nicht erfolgen müssen.

 

Diese Ausnahmen sind

 

Die Fingerabdrücke werden nicht in Registern oder Datenbanken gespeichert und können nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung, den Pass- und Personalausweisbehörden sowie den Meldebehörden zu Überprüfung der Echtheit des Reisepasses und der Identität des Passinhabers genutzt werden.

 

In besonders eiligen Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren (sog. Expresspass) bestellt werden. Die Lieferung der Dokumente durch die Bundesdruckerei erfolgt innerhalb von 4 Werktagen (ohne Feiertage und Wochenende), sofern der Reisepass bis 12:00 Uhr beantragt wird.

Sollte diese Frist jedoch nicht ausreichen, kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass unter Vorlage der Reiseunterlagen beantragt werden.

 

Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können Sie bei Ihrem Bürgerservice oder unter http://www.auswaertiges-amt.de/ erhalten.
 


Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie die u. g. Unterlagen vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Reisepasses nicht möglich ist.

Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist zwingend erforderlich. Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen! 

 

 

 

 

 

Abholung

Bei der Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Reisepass/ Kinderausweis/ Kinderreisepass im Bürgerbüro erneut zum Entwerten oder Vernichten vorzulegen.
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

 


Gebühren

Bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig

 

 

Ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209


Formulare

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