Bordsteinabsenkung


Allgemeine Informationen

Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht auf eine Grundstückszufahrt.

 

Die hierfür eventuell notwendige Gehweg- bzw. Bordsteinabsenkung ist bei der Gemeinde Holzwickede Fachbereich IV Tiefbau zu beantragen.

 

Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden durch den Vertragsunternehmer der Gemeinde Holzwickede durchgeführt.

 

Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer.


Notwendige Unterlagen

Antragsformular

Lageplan


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede

Daniel Rauscher
Allee 5, 1. OG, 1|36
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-404
Telefax (02301) 915-420


Formulare

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