Sondernutzung


Allgemeine Informationen

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist eine Sondernutzung. Sondernutzungen unterliegen der Erlaubnispflicht. Bevor eine Sondernutzung ausgeübt werden darf, bedarf es eines rechtzeitigen Antrages der Person, die eine Sondernutzungserlaubnis ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.

Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
 

 

Hinweis: Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen.

 

Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen, die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen, für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Peter Höttemann
Allee 5, EG, 0|21
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-151
Telefax (02301) 915-44151

Andrea Brune
Allee 5, EG, 0|22
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-186
Telefax (02301) 915-44186


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).