Jahresparktickets zum Parkraumbewirtschaftungskonzept
Allgemeine Informationen
Anwohnende der nachfolgend aufgeführten Straßen, kann auf Antrag ein fahrzeuggebundenes Jahresparkticket, durch die Ordnungsbehörde ausgestellt werden.
Fahrzeuggebundene Jahresparktickets werden ausschließlich für berechtigte Anwohnende und nur für auf den Namen der berechtigten Anwohnenden zugelassenen
Kraftfahrzeuge ausgestellt. Fahrzeuge über 2,8t sind hiervon ausgenommen. Für dauerhaft überlassene Firmenfahrzeuge kann ein Jahresparkticket beantragt
werden, wenn die Überlassung vom Firmeninhaber schriftlich bestätigt wird.
Je Halter kann maximal ein Jahresparkticket ausgestellt werden.
Die Ausstellung eines Jahresparktickets bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gemäß § 5 der Parkgebührenordnung kann zu folgenden Gebühren erfolgen:
ab dem 01.01. des Kalenderjahres 32,00 €
ab dem 01.04. des Kalenderjahres 24,00 €
ab dem 01.07. des Kalenderjahres 16,00 €
ab dem 01.10. des Kalenderjahres 8,00 €
Antragsberechtigt sind Anwohnende, die mit Hauptwohnsitz in den Straßen,
Bismarckstraße
Haydnstraße
Danziger Straße
Breslauer Straße
Lessingstraße
Kurze Straße
Schubertstraße
Kantstraße
Friedrichstraße
Mozartstraße
Friedrich-Ebert-Straße
Beethovenweg
gemeldet sind.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag
Kopie Personalausweis
Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
ggfls. Erklärung zur dauerhaften Nutzungsüberlassung eines Firmenfahrzeuges
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Luca Floreck
EG, 0|21
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-253
(02301) 915-44253
Antrag Jahresparkticket