Jahresparktickets zum Parkraumbewirtschaftungskonzept


Allgemeine Informationen

Anwohnende der nachfolgend aufgeführten Straßen, kann auf Antrag ein fahrzeuggebundenes Jahresparkticket, durch die Ordnungsbehörde ausgestellt werden.

Fahrzeuggebundene Jahresparktickets werden ausschließlich für berechtigte Anwohnende und nur für auf den Namen der berechtigten Anwohnenden zugelassenen
Kraftfahrzeuge ausgestellt. Fahrzeuge über 2,8t sind hiervon ausgenommen. Für dauerhaft überlassene Firmenfahrzeuge kann ein Jahresparkticket beantragt
werden, wenn die Überlassung vom Firmeninhaber schriftlich bestätigt wird.

Je Halter kann maximal ein Jahresparkticket ausgestellt werden.

 

Die Ausstellung eines Jahresparktickets bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gemäß § 5 der Parkgebührenordnung kann zu folgenden Gebühren erfolgen:

 

 

Antragsberechtigt sind Anwohnende, die mit Hauptwohnsitz in den Straßen,

 

gemeldet sind.

 

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Luca Floreck
EG, 0|21
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-253
Telefax (02301) 915-44253


Formulare


Merkblätter

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