• Start
  • » Baugenehmigungsfreistellungen gemäß § 67 BauO NRW

Baugenehmigungsfreistellungen gemäß § 67 BauO NRW

Allgemeine Informationen

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer oder geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung , wenn

  • das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht

  • die Erschließung gesichert ist und

  • die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Kreis Unna Anträge und Formulare
Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 67 Landesbauordnung NRW

Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede
Ralf Bessinger
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-402
Telefax (02301) 915-420
Lia Schulz
1. OG, 1|21
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-401
Telefax (02301) 13332