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Regenwasserversickerung / Einleitung in ein Gewässer

Allgemeine Informationen

Das Versickern oder das Einleiten von Regenwasser in ein Gewässer von befestigten Flächen bzw. von Dachflächen ist grundsätzlich möglich.

 

Hierbei sind jedoch einige wesentliche Dinge zu beachten.
Ist die Fläche größer als 300 m² oder wird sie gewerblich genutzt, ist für die Versickerung von Regenwasser eine wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) notwendig und muss beim Kreis Unna / Wasser und Boden beantragt werden. Für das Einleiten von Regenwasser in ein Gewässer ist ebenfalls eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 8 WHG erforderlich.

 

Bei kleineren privaten Flächen kann eine Versickerung direkt bei der Gemeinde Holzwickede beantragt werden. Hierzu ist ein Entwässerungsantrag einzureichen. Download, siehe Formulare.

 

Bei allen Versickerungsanlagen ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand zu unterkellerten Gebäuden (6 m) bzw. zum Nachbargrundstück (2 m) eingehalten wird. Der Abstand zum Grundwasser sollte größer als 1 m sein.

Für nicht mehr an die Kanalisation angeschlossene Flächen kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.

 

Rechtsgrundlagen
Entwässerungssatzung der Gemeinde HolzwickedeHolzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede
Bernd Hellweg
Allee 5, 1. OG, 1|35
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-406
Telefax (02301) 915-420
Formulare
Entwässerungsantrag