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Kleinkläranlagen

Allgemeine Informationen

Abwässer von Grundstücken im Außenbereich, die keinen Anschluss an einen gemeindlichen Abwasserkanal haben, werden über Kleinkläranlagen entsorgt. Diese müssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer gebaut und betrieben werden.

 

Für die Überwachung der Kleinkläranlagen ist grundsätzlich der Kreis Unna zuständig.

Auf dem Markt sind hierfür zahlreiche Anlagenvarianten erhältlich, die bei ordnungsgemäßem Einbau, Betrieb und Wartung die Reinhaltung unserer Gewässer gewährleisten. Für die Ableitung des behandelten Abwassers ist beim Kreis Unna / Wasser und Boden / Kleinkläranlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

 

Entleerung von Kleinkläranlagen.

Die Gemeinde ist für die regelmäßige Entleerung der Kleinkläranlagen zuständig. Gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Holzwickede hat jeder Eigentümer einer Kleinkläranlage 1-mal jährlich seine Anlage durch einen von der Gemeinde bestimmten Unternehmer entleeren zu lassen.

 

Der Vertragsunternehmer ist zur Zeit die Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH, Max-Eyth-Straße 2, 59423 Unna, Telefonnummer 02 31 - 9 11 12 34.

 

Bitte wenden Sie sich direkt an die Firma, um einen Abfuhrtermin für die Entleerung zu vereinbaren.

 

Rechtsgrundlagen
Satzung über die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenHolzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede
Bernd Hellweg
Allee 5, 1. OG, 1|35
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-406
Telefax (02301) 915-420