Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der L 677 n Ortsumgehung Holzwickede

Holzwickede, den 29.11.2017

 

 

Bezirksregierung Arnsberg                  Arnsberg, den 09.11.2017
(Planfeststellungsbehörde)

 

 

Bekanntmachung

 

 

Planfeststellung für den Neubau der L 677 n Ortsumgehung Holzwickede einschließlich Neubau einer Anschlussstelle an die A 40 zusammen mit den hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Holzwickede, Gemarkung Holzwickede, der Stadt Dortmund und der Stadt Unna.


I.

 

Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.10.2017 - AZ.: 25.04-1.12-01/13 – ist der Plan für den Neubau der L 677 n Ortsumgehung Holzwickede einschließlich Neubau einer Anschlussstelle an die A 40 zusammen mit den hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Holzwickede, Gemarkung Holzwickede, der Stadt Dortmund und der Stadt Unna gem. § 38 StrWG in Verbindung mit §§ 72 bis 78 VwVfG NRW und § 5 ff. UVPG. festgestellt worden. Vorhabenträger ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.

 

II.

 

1. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbe-schlusses vorzunehmen wären, wird eine Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

 

2.  Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit

 

vom 29.11.2017 bis zum 12.12.2017

 

bei der Gemeinde Holzwickede und den Städten Dortmund und Unna zur allgemeinen Einsicht während den Dienstzeiten aus.

 

Holzwickede
Montag bis Donnerstag     von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
                                                von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag                                    von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

 

Gemeinde Holzwickede
Fachbereich IV – Technische Dienste –
Allee 10
59439 Holzwickede
Ort: Obergeschoss, Zimmer 27.

 

Unna
Montag bis Donnerstag     von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                                von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Freitag                                   von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Kreisstadt Unna
Bereich Bauleitplanung
Rathausplatz 1
59423 Unna
Ort: Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel,

       Raum 307/310a.


Dortmund
Montag bis Mittwoch         von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                              von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag                        von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                              von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Stadt Dortmund
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Burgwall 14
44122 Dortmund
Ort: 4. Obergeschoss, Zimmer 404/405/406.


Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landesbetrieb Straßen.NRW in der Regionalniederlassung Ruhr, Haus Essen, Hatzper Straße 34, 45149 Essen nach telefonischer Absprache eingesehen werden.

 

3. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG NRW).

 

4. Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, schriftlich angefordert werden.

 

5. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen über die Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de/3720012 für die Dauer der Auslegung eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmungen der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich (§ 27a Abs. 1 VwVfG NRW).


III. Gegenstand des Vorhabens

 

Gegenstand der Planung ist, neben dem Neubau der L667n, eine Anpassung bzw. Angleichung der kreuzenden Straßen, eine Anbindung des örtlichen Wegenetzes und die Anpassung von Zufahrten. Weiter werden Lärmschutzwälle hergestellt, Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sowie wasserwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere der Regelung der Straßenentwässerung einschließlich des Baus eines Regenrückhaltebeckens, getroffen.

 

Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.

 

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen und Forderungen entschieden worden.


Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbs-unterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümerinnen und –eigentümern wird von der auslegenden Stelle oder der Planfeststellungsbehörde auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.


IV. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:

 

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

 

Verwaltungsgericht Arnsberg
Jägerstraße 1
59821 Arnsberg

 

erhoben werden.

 

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde.

 

Die Klage ist beim Gericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. In diesem Fall muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.

 

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der vorgenannten Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückwiesen werden.

 

Erklärungen und Beweismittel, die nach Ablauf der vorgenannten Frist vorgebracht werden, kann das Gericht zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die Klägerin/der Kläger die Verspätung nicht genügend entschuldigt.

 

Falls die o. g. Fristen durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollten, so würde dessen Verschulden der Klägerin/dem Kläger zugerechnet werden.
 

Im Auftrag

gez. Helmut Kürzel (ORR)

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der L 677 n Ortsumgehung Holzwickede