Wahlhilfepaket für blinde und sehbehinderte Menschen

Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände (BSVNRW) erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie vor der jeweiligen Wahl telefonisch anfordern über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14€/Min aus dem Festnetz) oder bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0. Es empfiehlt sich, diese Wahlhilfen möglichst frühzeitig anzufordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl ausgeliefert werden.

 

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen und Kandidaten zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören.