Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Jeder Mensch hat das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

 

Vorsorgevollmacht

 

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, bestimmte Angelegenheiten für Sie zu regeln, falls Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage dazu sind. Das kann beispielsweise die Erledigung von Bank- oder Versicherungsgeschäften sein oder auch der Abschluss eines Heimvertrages. Können Sie Ihre Angelegenheiten (teilweise) nicht mehr selbst erledigen, folgt ohne Vorsorgevollmacht grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren, und zwar auch dann, wenn Sie Angehörige haben, weil diese erst durch das Gericht zur Betreuerin oder Betreuer bestellt werden müssen. Eine ordnungsgemäß erstellte Vorsorgevollmacht kann somit in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens verhindern.

 

Patientenverfügung

 

Bei der Patientenverfügung werden bestimmte Entscheidungen im medizinischen Bereich im Voraus schriftlich festgehalten für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidung selbstständig wirksam treffen zu können. Es geht hierbei darum, seinen Willen hinsichtlich der Behandlung von Krankheiten oder lebensverlängernden Maßnahmen zu einem Zeitpunkt schriftlich niederzulegen, zu dem eine solche Entscheidung noch eigenverantwortlich getroffen werden kann. Wichtig ist hierbei sich im Vorfeld mit seinem Hausarzt zu beraten.

 

Betreuungsverfügung

 

Die Betreuungsverfügung unterscheidet sich hinsichtlich der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dadurch, da hier die Wünsche hinsichtlich einer Betreuungsperson schriftlich festgehalten werden, sollten sie krankheitsbedingt nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:

 

Seniorenbegegnungsstätte/ Gemeindebüro

Eva Scholz-Kupczyk & Manuela Hubrach

Berliner Allee 16a, Tel.: 44 66

 

Betreuungsstelle des Kreises Unna
Ute Maaß
Massener Straße 35, 59423 Unna, Tel.-Nr.: 0 23 03 / 27-17 51