Hecken- und Strauchschnitt noch bis Ende Februar

22.​01.​2025

Zum Schutz der heimischen Tierwelt gilt bundesweit vom 1. März bis zum 30. September das sogenannte Fäll- und Schnittverbot. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sollten daher die Zeit bis Ende Februar nutzen, um erforderliche Rückschnitte an Vegetationsbeständen im Garten durchzuführen. 

 

Eingehende Hinweise beim Ordnungsamt zeigen, dass überhängende Äste Gefahrensituationen hervorrufen und zu Behinderungen an Kreuzungen, Einmündungen sowie Gehwegen führen können. Damit sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (insbesondere Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Rad fahrende Kinder) hindernisfrei und sicher auf dem Gehweg bewegen können, sollten zu breit und hoch gewachsene Hecken sowie Überhänge zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. 

 

Insbesondere im Siedlungsbereich erfüllen Hecken und Gebüsche eine besondere Aufgabe als Lebensraum für Vögel, Insekten und viele andere Lebewesen: Vegetationsbestände bieten nicht nur einen sicheren Unterschlupf und sorgen für ein reichliches Nahrungsangebot, sondern sind auch einen Ort zur Aufzucht des Nachwuchses. Zum Schutz dieser Tiere sind daher umfangreiche Schnittmaßnahmen sowie das komplette Entfernen von Hecken und Sträuchern während der Schutzfrist laut dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Zulässig sind während dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Zu beachten ist hierbei in jedem Fall, dass in den Vegetationsstrukturen lebende Tiere nicht gestört werden!

 

Im Schadenfall kann der Grundstückseigentümer bzw. die -eigentümerin mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Um künftigen Gefahrensituationen vorzubeugen, sollte daher die Zeit bis zum Beginn der nächsten Schutzfrist am 1. März für umfangreiche und erforderliche Pflegeschnitte an Hecken, Büschen und Sträuchern genutzt werden.

 

 Grafik Heckenschnitt 

 

 

 

Bild zur Meldung: Foto: © Gemeinde Holzwickede