Hinweise Kommunalwahl am 14. September 2025
Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Die mögliche Stichwahl findet am 28. September 2025 statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag
das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Holzwickede eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes zu haben
nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Briefwahl
Die Wahlbriefe können in jeden Briefkasten der Deutschen Post oder direkt am Rat- und Bürgerhaus eingeworfen werden. Die Wahlbriefe werden unentgeltlich befördert. Bitte beachten Sie die Postwegezeiten.
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