Wer ist Zuständig? Zuständigkeiten bei Verkehrsregelungen in Holzwickede

Holzwickede, den 31.​08.​2026

Ob Baustelleneinrichtung, Parkverbote oder neue Straßenschilder, behördliche Zuständigkeiten bei Verkehrsregelungen wirken auf Bürgerinnen und Bürger oft undurchsichtig. Um für mehr Transparenz und eine schnellere Bearbeitung von Anliegen zu sorgen, informiert die Gemeinde Holzwickede über die genaue Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Kreis Unna. Nicht jede Maßnahme im Gemeindegebiet liegt automatisch in der Hand der örtlichen Ordnungsbehörde.

 

Enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna

 

Die rechtliche Grundlage für jede Verkehrsregelung im Gemeindegebiet bildet eine verkehrsrechtliche Anordnung. Diese wird von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna erlassen. Dem behördlichen Erlass geht stets ein enger Abstimmungsprozess voraus: Die Gemeinde Holzwickede als Straßenbaulastträger und Ordnungsbehörde, die Kreispolizeibehörde und, je nach Maßnahme, weitere Institutionen wie z.B. die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft (GWA) oder VKU arbeiten hierbei zusammen, um Sicherheit und Verkehrsfluss zu gewährleisten.

 

Ergänzend zu dieser behördlichen Abstimmung ist die kommunale Politik bei planerischen Gestaltungsmaßnahmen direkt eingebunden. Da sich die Straßenverkehrsbehörde im Sonderordnungsrecht bewegt, entscheidet sie bei Maßnahmen der akuten Gefahrenabwehr, wie etwa geschwindigkeitsreduzierenden Vorgaben aus Sicherheitsgründen, eigenständig und ohne politischen Beschluss. Die Politik wird hingegen aktiv, sobald es um grundlegende verkehrsplanerische Aspekte ohne direkte Gefahrenlage geht. Dies betrifft insbesondere die Neuverteilung von Verkehrsflächen, den Bau von Fußgängerüberwegen oder die allgemeine Förderung des Fuß- und Radverkehrs zur Verbesserung der Mobilität. In diesen Fällen muss der Maßnahme ein offizieller Beschluss des zuständigen Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und Mobilität vorausgehen. Bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung für die Gemeinde wird darüber hinaus auch der Gemeinderat beteiligt. Die genauen Abgrenzungen der Entscheidungsbefugnisse richten sich nach der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Holzwickede.

 

Straßenklassifizierung bestimmt die Zuständigkeit

 

Ein wesentlicher Grund für die oft komplexen Zuständigkeiten liegt in der rechtlichen Einteilung der Verkehrswege. Nicht jede Straße im Gemeindegebiet befindet sich im Eigentum oder in der Zuständigkeit der Gemeinde Holzwickede. Das Straßennetz unterteilt sich in Gemeindestraßen, Kreisstraßen und Landstraßen. Die jeweils dafür zuständigen Baulastträger setzen Baumaßnahmen und Verkehrsregelungen nach Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Verkehrssicherungsbehörde des Kreises Unna um. Die Gemeinde Holzwickede wird dabei ausschließlich auf den Gemeindestraßen aktiv. Die praktische Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen vor Ort liegt in diesen Fällen komplett in der Verantwortung der Gemeinde.

Hierzu gehören:

 

• Aufstellen von Verkehrszeichen

 

• Beauftragung von Markierungsarbeiten

 

• Einrichtung von Absperrungen bei Baustellen

 

Nach der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen übernimmt die Gemeinde zudem die fortlaufende Kontrolle und Überwachung der bestehenden Regelungen, um die Einhaltung im Sinne der Verkehrssicherheit zu garantieren. 
 

 

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