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Informationen zur Stichwahl am 27.09.2020

23.09.2020

Am 27.09.2020 finden folgende Stichwahlen statt:

  • Bürgermeisterin / Bürgermeister
  • Landrat

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Stichwahl am 27. September 2020 sind alle, die auch schon für die Wahl am 13. September 2020 wahlberechtigt waren:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 28. August 2020 in Holzwickede eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Briefwahl

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab dem 17.09.2020 verschickt werden.

 

Ab dem 17. September 2020 besteht ebenfalls die Möglichkeit direkt im Briefwahlbüro zu wählen. Hierfür können Sie ab sofort einen Termin unter 02301 915-101 oder 915-201 vereinbaren.

 

Termine sind zu folgenden Zeiten möglich:

Montag und Dienstag    07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch                            geschlossen

Donnerstag                      09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

                                           13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                               07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Für die Briefwahl bringen Sie bitte Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief und ein Ausweisdokument mit, damit geprüft werden kann, ob Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die jeweiligen Wahlen wahlberechtigt sind.

 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Wahlscheinantrag.


Hygienemaßnahmen für die Briefwahl im Bürgerbüro, Allee 4 oder für Ihr Wahllokal:

  • Bringen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal, Tuch) mit
  • Am Eingang steht ein Hand-Desinfektionsmittel bereit
  • Sie können für den Wahlvorgang auch den privaten Kugelschreiber benutzen
  • Bitte den Mindestabstand von 1,5 m beachten

 

Gerne können Sie die Wahlunterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.

 

Wenn ein Wahlberechtigter plötzlich erkranken sollte, können die Briefwahlunterlagen noch bis zum 27.09.2020, 15.00 Uhr, im Bürgerbüro abgeholt werden. Hierzu muss die Person, welche die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag sowie einen Nachweis über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Eine Beantragung für einen Erkrankten ist nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

 

Verlorene Wahlscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 26.09.2020, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

 

Wahlberechtigte sollten sicherstellen, dass der Wahlbrief der Wahlbehörde am Wahltag bis 16.00 Uhr zugestellt wurde.

 

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post unentgeltlich befördert.

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede