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Hundeverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen

Holzwickede, den 13.06.2018

Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass auf allen öffentlichen Bolz- und Kinderspielplätzen grundsätzlich ein Verbot von Hunden gilt.

 

Hierzu wird auf die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hingewiesen. Diese ist einzusehen unter https://www.holzwickede.de/rechtsgrundlagen/2/verordnungen.html

 

Eine anderslautende Beschilderung auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen wird momentan  geändert.

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede