Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum Baugebiet "Am Brauck"
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Brauck“ hier: Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens und Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 beschlossen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Am Brauck“ nach. § 13 a Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Gemarkung Holzwickede, Flur 6, Flurstücke 195, 196, 348 tlw. und 607 zu schaffen.
Begrenzung:
Im Norden durch die nördliche Begrenzung der Grundstückes
Gemarkung Holzwickede, Flur 6, Flurstücke 607, 215 und
dem Gebäude der ehem. Gärtnerei im Alten Dorf auf dem
Flurstück 348,
im Osten durch die östliche Begrenzung der Grundstücke Gemarkung
Holzwickede, Flur 6, Flurstücke 348 tlw. und 195,
im Süden durch den Verlauf der südlichen Begrenzung der
Grundstücke Gemarkung Holzwickede, Flur 6, Flurstücke
195, 196 östlich der Birkenstraße sowie westlich der
Birkenstraße entlang des Flurstückes 607.
Im Westen durch die Begrenzung des Friedhofes und den östlichen
Verlauf entlang des Grundstückes Gemarkung
Holzwickede, Flur 6, Flurstück 608.
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Die Planunterlagen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Brauck“ liegen im Rahmen der Offenlegung für die
Beteiligung der Öffentlichkeit
in der Zeit von
Montag, den 04.11.2019 bis
Mittwoch, den 04.12.2019 einschl.
bei der Gemeinde Holzwickede, Fachbereich IV/Technische Dienste, Abt. Planung, Allee 10, II OG., Zi. 27, zur Einsichtnahme während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich aus. Seitens der Gemeinde Holzwickede wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die benannten Unterlagen sind zudem auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalens zugänglich unter: https://uvp-verbund.de/nw
Die vollständigen Planunterlagen können auch auf der Internetseite für die Gemeinde Holzwickede unter
https://www.holzwickede.de/seite/381082/baugebiet-am-brauck.html
eingesehen werden und stehen ab sofort als Download zur Verfügung.
In den Planunterlagen werden die Ergebnisse der umweltrelevanten Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tier und Boden im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme dargelegt. Wegen geringfügiger Betroffenheit wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Bild zur Meldung: Bebauungsplan